Auslandskrankenversicherung - Krankenversicherung für Expats und Residenten in Thailand
Themenübersicht: Preis-Leistungs-Verhältnis Vertragsabschluss Checklist Auslandskrankenversicherung Terminologie, Regionen und Rückholservice Ambulante Behandlung / Out-patient Treatment Checklist Out-patient Treatment Zahnbehandlung, Entbindung und Alternative Medizin Weitere Optionen und zusätzliche Kostendeckung Beschwerdeführung Allgemeine Hinweise
Thailand gilt zurecht als das Mekka des Medizintourismus. Mehr als 400 private Krankenhäuser und Kliniken zählt das Königreich. Medizintouristen schätzen den Preisvorteil einer Operation in Thailand. Doch Expats und Residenten, die schwer erkranken oder in einen folgenschweren Unfall verwickelt werden, sehen sich auch in Thailand oft mit Behandlungskosten von mehreren tausend bis zehntausend Euro konfrontiert. Eine Krankenversicherung für Expats und Residenten mit ausreichenden Versicherungsschutz sollte daher bereits in die Planung der Übersiedlung nach Thailand einbezogen werden.
Versicherungsmakler, unabhängige Finanzberater und die Versicherungsgesellschaften selbst bieten Polizzen von zT. stark unterschiedlicher Prämienhöhe und Leistungsdeckung. Unabhängige Versicherungsberater betreiben eigene Webseiten mit einer Auswahl an verschiedenen Polizzen. Die Beratung eines unabhängigen Spezialisten sollte daher immer in Betracht gezogen werden. Zeichnen Sie keinen Vertrag, dessen Inhalt Sie nicht sorgfältig studiert haben! Besteht bei einer Klausel Zweifel, so sollte immer um Erklärung gebeten werden. Und füllen Sie das Antragsformular vollständig und den Tatsachen entsprechend aus.
Preis-Leistungs-Verhältnis
Viele Interessenten suchen nur nach dem günstigsten Angebot. Expats und Residenten sollten die Angebote jedoch primär nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen. Prüfen Sie daher detailliert die Leistungen des Versicherungsschutzes sowie alle Ausschlüsse und Höchstdeckungen bzw. Limits. Manche Versicherungsverträge beinhalten hohe Selbstbehalte auf alle Leistungen, welche künftig durch die Versicherung abgegolten werden sollen.
Die Spanne der Höchstdeckung der Behandlungskosten reicht je nach Versicherungsgesellschaft und Polizze von etwa EUR 50.000 bis EUR 5.000.000. Umfangreiche, komplizierte und langwährende Behandlungen wie Krebstherapien, Rehabilitationen oder Organtransplantationen stoßen auch in Thailand schnell an die vertraglich festgelegte Höchstdeckungsgrenze der Versicherung. Alles darüber hinaus muss vom Patienten aufgebracht werden. Daher sollten als erstes die eigenen Ziele und die Anforderungen an den Vertrag bzw. die Leistungsdeckung formuliert werden, danach das jährlich verfügbare Budget für die Prämie kalkuliert werden und anschließend Angebote eingeholt und die Polizzen geprüft werden.
Vertragsabschluss
Für den Expat und Residenten oder die gesamte Familie gibt es üblicherweise nur zwei Wege den Versicherungsvertrag abzuschließen: durch einen Moratoriumsantrag oder einen Vertrag über einen vollständigen Versicherungsschutz. Da diese Unterscheidung Auswirkung auf die Leistungsdeckung hat, muss unbedingt darauf Bedacht genommen werden. Ein Moratoriumsvertrag bedeutet, dass jede Erkrankung bzw. Leiden, wegen dem der zu Versichernde bereits zwei, drei oder manchmal auch fünf Jahre vor dem Vertragsabschluss behandelt oder auch nur beratschlagt wurde, von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen ist. Sollten während der ersten beiden Versicherungsjahre keine Behandlung oder Konsultation über die ausgeschlossene Krankheit erfolgen, so kann die Versicherung künftig eine Aufnahme in die Polizze und somit die Übernahme der Behandlungskosten erwägen.
Für eine vollständige Haftungsübernahme müssen alle medizinischen Fragen des Antragsformulars ausgefüllt werden (was bei Moratoriumsverträgen oft nicht verlangt wird). Die Versicherung kann dennoch erwägen, gewisse Behandlungen von der Deckung auszuschließen. Außerdem bedarf es üblicherweise einem oder mehrerer ärztlicher Befunde, damit die Versicherung die Behandlungskosten spezieller Krankheiten übernimmt. Häufig der Fall ist dies für HIV bzw. Aids und Krankheiten endemischer oder chronischer Natur.
Für Personengruppen oder Firmen bieten die meisten Versicherungen Verträge mit speziellen Konditionen – normalerweise unabhängig von der Krankheitsgeschichte des jeweilig Versicherten. Somit werden auch die Kosten von umfangreichen Operationen oder langfristigen Therapien von der Versicherung übernommen. Die günstigere Risikostreuung erlaubt in diesem Fall den Versicherungen auch, die Prämien um 10% bis 40% zu reduzieren.
Checklist Auslandskrankenversicherung
- Beinhaltet der Vertrag ausreichende Rücktrittsrechte unter angemessener Frist? Wird die gesamte Prämie rückerstattet, wenn vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird?
- Umfasst die Polizze bereits bestehende Krankheiten oder abgeheilte Erkrankungen? Können ausgeschlossene Behandlungskosten nach Ablauf einer Frist in den Deckungsplan übernommen werden? Wird vor dem Vertragsabschluss eine Gesundenuntersuchung stattfinden?
- Bietet die Auslandskrankenversicherung eine 24h-Helpline, die weltweit zum Nulltarif erreichbar ist?
- In welchen Ländern erfolgt die Übernahme der Behandlungskosten? Auslandskrankenversicherungen schließen zb. oft Behandlungskosten in den USA und Kanada aus dem Vertrag aus.
- Wie wird der Versicherungsvertrag verlängert? Mit welchen Prämienerhöhung ist (vor allem im Alter) zu rechnen?
- Bestehen Einschränkung bei der Auswahl der Krankenhäuser, Kliniken oder Ärzte? Normalerweise besteht keine Einschränkung – es ist jedoch die Politik fast aller Versicherungen, dass für umfangreiche (meist stationäre) Behandlungen zuvor mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufgenommen werden muss und die Übernahme der Behandlungskosten durch die Versicherung geprüft wird.
- Erfolgt die Abrechnung mit dem Krankenhaus bzw. dem Arzt direkt durch die Versicherung oder muss der Versicherte die Behandlungskosten tragen und auf eine Refundierung der Kosten warten? Eine Bezahlung durch den Patienten und spätere Refundierung durch die Versicherung ist oft der Fall, wenn zwischen der medizinischen Einrichtung und der Versicherung kein Vertragsverhältnis besteht.
- Muss eine ambulante Behandlung auch zuerst von der Versicherung geprüft werden oder kann diese ohne weiteres in Anspruch genommen, bezahlt und später refundiert werden? Wie lange dauert die Refundierung?
- Werden bestimmte Berufe oder Berufsgruppen von der Übernahme der Behandlungskosten eines Arbeitsunfalles oder einer durch die Arbeit bedingten Erkrankung ausgeschlossen? Gibt es Einschränkungen bei den Freizeitaktivitäten (etwa Extremsportarten wie Paragleiten, Tauchen etc.)?
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